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Praxiskaufvertrag - so machen Sie es richtig

Bevor die Praxisübernahme erfolgt, bedarf es einer gründlichen Ausarbeitung und Umsetzung eines Kaufvertrages. Bei diesem Ablauf handelt es sich, um einen umfassenden rechtlichen Vorgang, der von einem Fachanwalt geprüft werden sollte. Unterschätzen Sie nicht den Umfang eines solchen Vertrages. Dieser Artikel führt wichtige Punkte als Orientierungshilfe auf.

Was sollte beim Praxisübernahmevertrag berücksichtigt werden?

Jeder Kaufvertrag sollte gewissen Mindestanforderungen genügen. Zudem ist es zentral, nicht einfach eine bestehende Vorlage unverändert zu verwenden, sondern die Spezialitäten der vorliegenden Praxisübernahme einfliessen zu lassen. Folgende Punkte helfen Ihnen, wichtige Elemente beim Praxisübernahmevertrag nicht zu vergessen:

  • Erstellung Inventar der zu übergebenden Einrichtung und Gegenstände durch Verkäuferschaft vor Praxisübernahme. Das Inventar wird in der Regel im Anhang des Kaufvertrages aufgeführt. Der Verkäufer bestätigt, dass das Inventar funktionsfähig und in einwandfreiem Zustand ist.
  • Übergang von Nutzen und Gefahr. Es soll geregelt werden, dass zwischen Vertragsabschluss und Praxisübernahme kleinere Reparaturen und Ersatzbeschaffungen durch den Verkäufer getragen werden. Halten Sie zudem fest, dass der Verkäufer keine bestehenden Verträge kündigt oder neue abschliesst, ohne mit Ihnen Rücksprache zu nehmen.
  • Regelung und Sicherstellung des Zugangs zu Patientendossiers unter Berücksichtigung des Arztgeheimnisses sowie Gewährleistung des Verkäufers, dass die Patientenkartei vollständig und aktuellem Stand ist.
  • Höhe Kaufpreis und Zahlungstermin. Gegebenenfalls Differenzierung des Kaufpreises in Beträge für die Praxiseinrichtung und den ideellen Praxiswert (Goodwill).
  • Unterzeichnung langfristiger Mietvertrag als Resolutivbedingung festhalten.
  • Erlangung der Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt oder Zahnarzt als Bedingung festhalten.
  • Übernahme Arbeitsverträge. Ausnahmen, wie z.B. angestellte Partner des Verkäufers, welche durch die Transaktion ausscheiden, sollten aufgeführt werden.
  • Übernahme weitere Verträge. Hierzu drängt sich in der Praxis ein durch den Verkäufer erstelltes und im Anhang des Vertrages aufgeführtes Verzeichnis auf.
  • Regelung bzgl. der zu übernehmenden Telefonnummer(n) und weiterer immaterieller Rechte aufführen.
  • Stellen Sie klar, dass der Verkäufer zum Übernahmezeitpunkt sämtliche Behandlungen in Rechnung zu stellen hat. Die offenen Honorare und Verpflichtungen verbleiben beim Verkäufer. Regeln Sie gemeinsam die Garantiefälle.
  • Halten Sie die Art der Kommunikation der Praxisnachfolge gemeinsam fest. Zudem sollte auch die Unterstützung des Verkäufers hinsichtlich Ihrer Einarbeitung geklärt sein.
  • Regelung bzgl. allfälliger Weiterbeschäftigung des Verkäufers
  • Konkurrenz- und Abwerbeverbot
  • Kosten für Vertragserstellung und für die Kommunikation gegenüber den Patienten

Die oben aufgeführten Punkte sind als Orientierungshilfe für den Praxisübernahmevertrag gedacht und sind nicht abschliessend. Bei der Ausarbeitung und Umsetzung eines Kaufvertrages für eine Praxisübernahme handelt es sich um einen umfassenden rechtlichen Vorgang, der von einem Fachanwalt geprüft werden sollte. Sollten Sie sich noch unsicher, bezüglich der richtigen Vorgehensweise sein, dann stehen wir Ihnen sehr gerne unverbindlich für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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