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Praxisgemeinschaft: Was gilt es für Ärzte und Zahnärzte zu beachten?

Der Strukturwandel ist offensichtlich: In den letzten 15 Jahren hat sich die Zahl der Einzelpraxen in der Schweiz relativ stark reduziert, gleichzeitig arbeiten immer mehr Ärzte und Zahnärzte in Form einer Gruppenpraxis zusammen. Meist werden diese Gruppenpraxen unter dem Rechtskleid der einfachen Gesellschaft geführt. Eine der beliebtesten Gruppenpraxis-Form ist die Praxisgemeinschaft. Wer sich jedoch für eine Praxisgemeinschaft entscheidet, sollte einige Punkte beachten.

Welche Formen der Gruppenpraxis gibt es?

In der Schweiz wird zwischen unterschiedlichen Arten von Gruppenpraxen unterschieden. Die Unterteilung erfolgt vorwiegend auf der Basis des Integrationsgrades der Praxisangehörigen (siehe untenstehende Abbildung von der Schweizerischen Ärztezeitung). Dabei sind vier unterschiedliche Integrationsschritte möglich:

  1. Erste Ansätze zur Integration
  2. Gemeinsame Nutzung von Apparaten und Laboreinrichtungen
  3. Gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten und Personal (Praxisgemeinschaft)
  4. Gemeinsame Abrechnung (Gemeinschaftspraxis)

Die Grafik zeigt die Unterteilung der Gruppenpraxen in der Schweiz. Im Artikel wird im weiteren Verlauf auf die Praxisgemeinschaft eingegangen, die die gemeinsame Nutzung von Räumen, Personal und Apparaten beinhaltet.

Die Grafik zeigt die Unterteilung der Gruppenpraxen in der Schweiz. Im Artikel wird im weiteren Verlauf auf die Praxisgemeinschaft eingegangen, die die gemeinsame Nutzung von Räumen, Personal und Apparaten beinhaltet.
Abbildung Gruppenpraxis

Quelle: Schweizerische Ärztezeitung

Im weiteren Verlauf des Artikels wird näher auf die Praxisgemeinschaft eingegangen.

Wie entsteht eine Praxisgemeinschaft von Ärzten und Zahnärzten?

Sobald sich zwei oder mehr Zahnärzte oder Ärzte in einer Praxis zusammenschliessen, entsteht eine Praxisgemeinschaft in Form einer einfachen Gesellschaft. Häufig handelt es sich um eine Zweckgemeinschaft für die gemeinsame Anschaffung von teuren Apparaturen und das gemeinsame Beschäftigen von Personal. Wünscht man eine andere Gesellschaftsform (wie bspw. Kollektivgesellschaft oder AG), müssen für die Gründung aktive Handlungen vorgenommen werden.

Obwohl die einfache Gesellschaft automatisch entsteht, sollte das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern einer Praxisgemeinschaft unbedingt schriftlich in einem Gesellschaftsvertrag geregelt werden. So können spätere Unstimmigkeiten vermieden oder gegebenenfalls ein geordnetes Ausscheiden oder Auflösen der Praxisgemeinschaft sichergestellt werden. Zudem bildet ein guter Gesellschaftsvertrag die Grundlage für die möglichst effiziente Führung eines Treuhandmandats.

Was sind wichtige Punkte im Gesellschaftsvertrag einer Praxisgemeinschaft?

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Punkte, die Sie in einer einfachen Gesellschaft respektive dem dazugehörigen Gesellschaftsvertrag vereinbaren sollten.

Definition der Gesellschaftsform

Definieren Sie, dass es sich bei Ihrer Praxisgemeinschaft um eine einfache Gesellschaft im Sinne von Art. 530 ff. OR handelt.

Zweck der Gesellschaft

Insbesondere sollte festgehalten werden, dass es sich um eine reine Unkostengemeinschaft handelt.

Regelung der Zusammenarbeit, der gegenseitigen Stellvertretung, der Beschlussfassung und der Geschäftsführung

Definieren Sie genau, wie Beschlüsse innerhalb der Praxisgemeinschaft gefasst werden und bei welchen Entscheiden die Einstimmigkeit notwendig ist. Klären Sie die Frage nach der Geschäftsführung, der Unterschriftenregelung sowie der Vertretung der Praxisgemeinschaft gegen aussen. Dabei sollten Sie ebenso festhalten, welche Fragen nur gemeinsam nach aussen vertreten werden. Gegebenenfalls kann eine Aufteilung von unterschiedlichen Arbeitszeiten oder ein Schichtenmodell aufgeführt werden.

Aufteilung der in der Praxis anfallenden Arbeiten

Teilen Sie die verschiedenen Ressorts (z.B. Personal, Finanzen, Organisation, Infrastruktur, Marketing) zu, damit die schwierig messbaren Leistungen der einzelnen Gesellschafter für die Praxisgemeinschaft in etwa gleich gross sind.

Definition der Zusammenarbeit mit dem Praxispersonal

Halten Sie unter anderem fest, wie die Entscheidungskompetenz bzgl. Einstellung oder Entlassung des Personals ausgestaltet sein soll.

Klärung der gegenseitigen Haftungsfragen

Einer der wichtigsten Punkte ist die Abgrenzung resp. der Ausschluss der gegenseitigen Haftung, insbesondere in Bezug auf die von jedem Gesellschafter unter seiner oder ihrer Einzelfirma behandelten Patienten. Auch eine klare Vereinbarung, wie Neupatienten den jeweiligen Gesellschaftern zugeteilt werden, hilft bei der Vermeidung möglicher späterer Unstimmigkeiten.

Definition der Pensen und allfälligen Nebentätigkeiten

Die jeweiligen Pensen und deren Anpassungsmodalitäten können definiert werden. Um Interessenskonflikten vorzubeugen sollte klargestellt werden, wie Nebentätigkeiten zu handhaben sind.

Regelung der Kostentragung der Praxisgemeinschaft

Diesem Punkt gebührt besondere Aufmerksamkeit, da durch ihn in den nachfolgenden Jahren eine effiziente Buchführung erst ermöglicht wird. Definieren Sie, welche Positionen zu den Betriebskosten gehören und wie diese Aufwände anhand fixer oder umsatzbasierter Schlüssel auf die einzelnen Gesellschafter aufzuteilen sind. Sofern Sie einen (teilweise) umsatzbasierten Schlüssel verwenden, sollte der relevante Umsatz genau umschrieben werden, damit im Nachhinein keine unnötigen Diskussionen um dessen Definition oder Berechnung entstehen. Halten Sie fest, wie der Personalaufwand auf die Gesellschafter umzulegen ist. Insbesondere sind die Aufwände für Mitarbeiter, welche selbst einen Umsatz generieren, gegebenenfalls separat zu handhaben. Schliessen Sie zudem aktiv die Kostenkomponenten von der Gemeinschaft aus, die klar den einzelnen Gesellschaftern zuzuordnen sind (z.B. persönliche Weiterbildungen, persönliche Sozialversicherungskosten u.ä.).

Regelung der Eigentumsverhältnisse sowie der Nutzung der Praxisräumlichkeiten

Definieren Sie die Eigentumsform des Inventars und halten Sie die Bedingungen für allfällige Ausnahmen von der Regel fest. Nehmen Sie Bezug auf den Mietvertrag. Bestimmen Sie eine allfällige interne Aufteilung der Räumlichkeiten in «Nutzung ausschliesslich durch Gesellschafter A oder B» sowie «Gemeinsam benutzte Räume».

Regelung der Auflösungsgründe der Gesellschaft und deren Folgen

Halten Sie möglichst klar fest, wie ein Gesellschafter altershalber, krankheitshalber oder aus anderen Gründen seinen Praxisanteil verkaufen darf. Definieren Sie die Auflösungsgründe (z.B. Tod, Berufsunfähigkeit) der Gesellschaft sowie die Kündigungsformen und -bedingungen (ordentliche und ausserordentliche Kündigung), ebenso wie ein oder mehrere neue Gesellschafter aufgenommen werden können.

Klärung der Folgen im Falle einer Auflösung der Gesellschaft oder eines Austritts eines Gesellschafters

Halten Sie fest, wer nach einer Auflösung der Gesellschaft gegebenenfalls Anspruch auf Fortführung geltend machen kann und wie diese Entscheidung zu treffen ist. Definieren Sie, wie die Abfindung (Substanzwert, Goodwill) zu berechnen ist und wie sie zu erfolgen hat. Vereinbaren Sie gegebenenfalls ein Konkurrenzverbot für die austretenden Gesellschafter. Regeln Sie die Abrechnung von Honoraren und Kosten. Bestimmen Sie, wie eine Liquidation zu erfolgen hat, wenn kein Gesellschafter die Weiterführung beansprucht.

Sie beabsichtigen die Tätigkeit in einer Praxisgemeinschaft aufzunehmen? Gerne beraten wir Sie persönlich für einen erfolgreichen Start.

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