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Die Qual der Wahl – Grosse Säule 3a oder Pensionskassen-anschluss?

Was macht bezüglich Altersvorsorge am meisten Sinn für Ärzte und Zahnärzte? Mit einem Pensionskassenanschluss (2. Säule) können Sie – je nach Gewinn in Ihrer selbständigen Tätigkeit – über sechs Mal höhere Beiträge in Ihre Altersvorsorge leisten als mit einer grossen Säule 3a. Dies kann erhebliche Steuervorteile mit sich bringen. Zusätzlich führen Pensionskassenbeiträge im Gegensatz zu Säule 3a-Beiträgen bei Selbständigerwerbenden zu tieferen AHV-Beiträgen. Trotz der Argumente für einen Pensionskassenanschluss sollte der Entscheid pro oder contra grosse Säule 3a oder Pensionskasse aber aufgrund Ihrer persönlichen Einnahmen- und Absicherungssituation erfolgen. Die genauen Details, die es zu beachten gilt, sind nachfolgend erläutert.

Wie viel kann für die Vorsorge einbezahlt werden?

Sofern sich ein Selbständigerwerbender nicht freiwillig bei einer Pensionskasse versichert, darf er nach den Regeln der grossen Säule 3a Beiträge im Umfang von maximal 20% seines Reingewinns (nach Abzug der AHV/IV/EO-Beiträge) leisten und von seinem steuerbaren Einkommen absetzen. Der maximal absetzbare Beitrag in die Säule 3a ist dabei auf CHF 35'280 pro Jahr (Stand 2023) begrenzt. Zum Vergleich: In eine Pensionskasse darf ein Selbständigerwerbender jährlich Sparbeiträge von maximal 25% des versicherbaren AHV-pflichtigen Einkommens leisten. Das maximal versicherbare Einkommen beläuft sich dabei auf CHF 882'000 (Stand 2023). Hat sich der Selbständigerwerbende einer Pensionskasse angeschlossen, so darf er zusätzlich den kleinen Beitrag in eine Säule 3a leisten, der im Jahr 2023 CHF 7'056 beträgt.

Pensionskassenanschluss bringt bis zu 6.45 Mal höhere Vorsorgebeiträge

Ein Selbständigerwerbender mit Pensionskassenanschluss kann somit bis zu 6.45 Mal höhere Vorsorgebeiträge leisten als wenn er seine Vorsorge mit einer grossen Säule 3a betreibt (siehe nachfolgende Tabelle). Ein Vergleich der Einsparungen bei der Einkommenssteuer und der Besteuerung der Vorsorgekapitalien beim Bezug zeigt, dass unter Anwendung einer korrekten Planung wesentlich Steuern eingespart werden können. Dies spricht für die Wahl einer maximalen Vorsorge mittels Pensionskassenlösung. Die Vorsorgebeiträge in die Pensionskasse mindern zudem das AHV-beitragspflichtige Erwerbseinkommen, da die Beiträge zur Hälfte der Erfolgsrechnung belastet werden dürfen. Säule 3a-Beiträge hingegen können nicht vom AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen in Abzug gebracht werden. Auch dieser Umstand spricht aus Sicht der zu begleichenden Sozialversicherungskosten für einen Pensionskassenanschluss.

Vorsorgebeiträge mit und ohne Pensionskassenschluss Szenario 1

Die Grafik zeigt, dass bei einem maximal versicherbaren Einkommen von CHF 882'000, maximal  CHF 227'556 an Vorsorgebeiträge (inklusive Säule 3a) einbezahlt werden können. Ohne Pensionskasse sind es CHF 35'280.

Vorsorgebeiträge mit und ohne Pensionskassenschluss Szenario 2

Die Grafik zeigt, dass beim Pensionskassenanschluss und einem Jahreseinkommen von 300'000, insgesamt (inklusive Säule 3a) CHF 82'056 an Vorsorgebeiträgen einbezahlt werden können. Ohne PK-Anschluss sind es CHF 35'280.

Zusätzlich zu den vorgängig aufgeführten Vorteilen in Bezug auf den Aufbau einer angemessenen Altersvorsorge und deren Vorzüge hinsichtlich der Steuer- und AHV-Belastung ist zu erwähnen, dass durch den Anschluss an eine Pensionskasse die Risiken Invalidität und Tod deutlich günstiger und zudem steueroptimierter als im Bereich der freien Vorsorge versichert werden können.

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