Die Qual der Wahl – Grosse Säule 3a oder Pensionskassen-anschluss?
Wie viel kann für die Vorsorge einbezahlt werden?
Sofern sich ein Selbständigerwerbender nicht freiwillig bei einer Pensionskasse versichert, darf er nach den Regeln der grossen Säule 3a Beiträge im Umfang von maximal 20% seines Reingewinns (nach Abzug der AHV/IV/EO-Beiträge) leisten und von seinem steuerbaren Einkommen absetzen. Der maximal absetzbare Beitrag in die Säule 3a ist dabei auf CHF 36'288 pro Jahr (Stand 2025) begrenzt. Zum Vergleich: In eine Pensionskasse darf ein Selbständigerwerbender jährlich Sparbeiträge von maximal 25% des versicherbaren AHV-pflichtigen Einkommens leisten. Das maximal versicherbare Einkommen beläuft sich dabei auf CHF 907’200 (Stand 2025). Hat sich der Selbständigerwerbende einer Pensionskasse angeschlossen, so darf er zusätzlich den kleinen Beitrag in eine Säule 3a leisten, der im Jahr 2025 CHF 7'258 beträgt.
Pensionskassenanschluss bringt bis zu 6.45 Mal höhere Vorsorgebeiträge
Ein Selbständigerwerbender mit Pensionskassenanschluss kann somit bis zu 6.45 Mal höhere Vorsorgebeiträge leisten als wenn er seine Vorsorge mit einer grossen Säule 3a betreibt (siehe nachfolgende Tabelle). Ein Vergleich der Einsparungen bei der Einkommenssteuer und der Besteuerung der Vorsorgekapitalien beim Bezug zeigt, dass unter Anwendung einer korrekten Planung wesentlich Steuern eingespart werden können. Dies spricht für die Wahl einer maximalen Vorsorge mittels Pensionskassenlösung. Die Vorsorgebeiträge in die Pensionskasse mindern zudem das AHV-beitragspflichtige Erwerbseinkommen, da die Beiträge zur Hälfte der Erfolgsrechnung belastet werden dürfen. Säule 3a-Beiträge hingegen können nicht vom AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen in Abzug gebracht werden. Auch dieser Umstand spricht aus Sicht der zu begleichenden Sozialversicherungskosten für einen Pensionskassenanschluss.
Vorsorgebeiträge mit und ohne Pensionskassenschluss – Szenario 1
Die Grafik zeigt, dass bei einem maximal versicherbaren Einkommen von CHF 907’200, maximal CHF 234'058 an Vorsorgebeiträge (inklusive Säule 3a) einbezahlt werden können. Ohne Pensionskasse sind es CHF 36'288.
Vorsorgebeiträge mit und ohne Pensionskassenschluss – Szenario 2
Die Grafik zeigt, dass beim Pensionskassenanschluss und einem Jahreseinkommen von 300'000, insgesamt (inklusive Säule 3a) CHF 82'258 an Vorsorgebeiträgen einbezahlt werden können. Ohne PK-Anschluss sind es CHF 36'288.
Zusätzlich zu den vorgängig aufgeführten Vorteilen in Bezug auf den Aufbau einer angemessenen Altersvorsorge und deren Vorzüge hinsichtlich der Steuer- und AHV-Belastung ist zu erwähnen, dass durch den Anschluss an eine Pensionskasse die Risiken Invalidität und Tod deutlich günstiger und zudem steueroptimierter als im Bereich der freien Vorsorge versichert werden können.
Sie möchten mehr zum Thema Pensionskasse für Ärzte und Zahnärzte erfahren? Klicken Sie einfach auf den verlinkten Artikel. Wenn sie mehr zu Vorsorge Themen erfahren möchten und wie Sie Geld und Steuern sparen können, dann nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf.
Newsletter abonnieren
Kontakt
Bankstrasse 4
8400 Winterthur
Öffnungszeiten: Mo-Fr. von 07:00 - 12:00 & 13.00 - 17.30
© neidhart | rüttimann & partner ag, 2020. Alle Rechte vorbehalten.