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Was gilt es bei der Miete von Praxisräumlichkeiten zu beachten?

Im Prozess der Praxisgründung spielt auch die Frage der passenden Praxisräumlichkeiten eine zentrale Rolle. Wir konzentrieren uns in der Folge auf die häufigere Form der Miete. Doch, was muss ich bei einem Mietobjekt alles beachten? Was sind die wesentlichen Bestandteile eines Mietvertrages? Lassen Sie sich nicht zu stark von Ihren Emotionen leiten, halten Sie inne und kontrollieren Sie anhand der nachfolgenden Punkte, ob es die richtigen Praxisräumlichkeiten sind.

Eignet sich das Mietobjekt für Ärzte oder Zahnärzte?

Bevor Sie sich definitiv für Ihre Praxisräumlichkeiten entscheiden, sollten Sie die Eignung des Mietobjektes anhand folgender Punkte prüfen (nicht abschliessend):

  • Grösse des gesamten Objektes und Anzahl Räume
  • Eignung der Raumaufteilung für Ihre Bedürfnisse (Eingangsbereich, Wartezimmer, Labor / Steri, Behandlungszimmer) sowie für die mittelfristige Planung (angestellte Zahn-/Ärzte, Praxispartner)
  • Ist das Objekt behindertengerecht gebaut?
  • Ausbaustandart
  • Sind die notwendigen Anschlüsse bereits vorhanden?
  • Verfügbare Parkplätze
  • Anbindung an öffentlichen Verkehr
  • Abschätzung allfälliger Umbaukosten

Was muss beim Mietvertrag berücksichtigt werden?

Die Bestandteile und der Umfang des Mietvertrages sollten ebenfalls ausreichend geprüft werden. Schnell ist die Unterschrift gesetzt, jedoch bindet die Vereinbarung längerfristig und bringt auch Verbindlichkeiten, die mit einer sorgfältigen Prüfung verhindert oder anders verhandelt hätten werden können. In Bezug auf den Mietvertrag sollten Sie folgende Überlegungen berücksichtigen:

  • Verschaffen Sie sich bei der Analyse der Mietsituation Klarheit darüber, wem die Liegenschaft gehört.
  • Informieren Sie sich auch über kurz- bis mittelfristige Pläne hinsichtlich der Liegenschaft sowie die Berechnung des Mietpreises und unter welchen Bedingungen dieser angepasst wird.
  • Klären Sie die Laufzeit des Mietvertrages ab und verhandeln Sie mögliche Verlängerungsoptionen.
  • Informieren Sie sich, ob das Mietverhältnis im Grundbuch eingetragen werden kann. Durch diese Eintragung gehen die mit einem Grundstück verbundenen Mietverhältnisse bei der Veräusserung der Liegenschaft mit dem Eigentum auf den Erwerber über und können nur bei Eigenbedarf oder Zwangsvollstreckung vorzeitig gekündigt werden.

Ärzte und Zahnärzte sind prinzipiell für Vermieter eine sehr spannende Mieterklientel. Es kann sich lohnen mit dem Vermieter über etwaige Umbaukosten (siehe Schritt 5 aus dem Artikel 10 Schritte zur erfolgreichen Praxisgründung) resp. über eine mietfreie Anfangsperiode während des Umbaus zu verhandeln. Versuchen Sie wenn möglich eine vertragliche Rückbauklausel zu verhindern.

Sie möchten bezüglich des Mietobjektes oder des Mietvertrages auf der sicheren Seite sein? Dann helfen wir Ihnen gerne, damit Sie unbeschwert in Ihre Praxisräumlichkeiten einziehen können.

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