Was sind die Voraussetzungen zur Selbständigkeit für Ärzte und Zahnärzte?
Bewilligungsvoraussetzung für die eigene Praxis
Die Bewilligungsvoraussetzungen sind gesamtschweizerisch geregelt. Damit ein Arzt oder Zahnarzt mit seiner fachlichen und eigenverantwortlichen Berufsausübung starten kann, bedarf es in der Schweiz einer Bewilligung der jeweiligen kantonalen Gesundheitsdirektion. Dabei gilt es regionale und vom Fachgebiet abhängige Zulassungsstopps oder -einschränkungen zu beachten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie über ein eidgenössisches oder ein eidgenössisch anerkanntes ausländisches Diplom verfügen.
Um als Leistungserbringer über die obligatorische Krankenversicherung Leistungen abrechnen zu können, muss eine zusätzliche Registrierung vorgenommen werden. Hierbei wird im Zahlstellenregister (ZSR) eine persönliche ZSR-Abrechnungsnummer beantragt, welche durch die SASIS AG im Auftrag der Krankenversicherer erteilt wird.
Anerkennung der Selbständigkeit für Ärzte und Zahnärzte
Die Anerkennung der selbständigen Erwerbstätigkeit muss bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden. Ärzte oder Zahnärzte mit eigener Praxis erhalten die entsprechende Erlaubnis in aller Regel.
Als selbständig erwerbend nach den Kriterien der Sozialversicherungen gilt, wer die folgenden, wichtigsten Voraussetzungen erfüllt:
- Arbeit unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung
- Unabhängigkeit in seiner Arbeit und eigenes wirtschaftliches Risiko tragend
Die Verbandsausgleichskasse oder die Ausgleichkasse des Kantons, in der sich der zukünftige Geschäftssitz befindet, prüft die Erfüllung der Voraussetzungen für eine selbständige Erwerbstätigkeit aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht. Da der Berufsverband der Mediziner der Ausgleichskasse medisuisse angeschlossen ist, wird diese Prüfung in der Regel (sofern man Mitglied ist) durch diese Verbandsausgleichkasse vorgenommen.
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